Waffenrecht
Die Waffenbesitzkarte (WBK)
Die WBK ist eine waffenrechtliche Erlaubnis, die zum Erwerb und Besitz von
Waffen berechtigt. In einer WBK werden erlaubnispflichtige Schusswaffen des
Besitzers behördlich registriert.
Sportschützen müssen erworbene Waffen innerhalb von zwei Wochen bei ihrer
zuständigen Behörde anmelden und in die WBK eintragen lassen.
Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Waffen
erworben werden (gilt für die gelbe und die grüne WBK).
Voraussetzung für die Erteilung:
Zuverlässigkeit; persönliche Eignung; Sachkundenachweis;
Bedürfnisnachweis und Volljährigkeit
ACHTUNG:
• Ab 18 Jahre - Waffen im Kaliber .22 lfB (Randfeuerzündung),
Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen Kaliber 12 oder kleiner
(Bockdoppelflinte)
• Ab 21 Jahre - alle Kaliber - Voraussetzung ein med. psych. Gutachten
• Ab 25 Jahre - alle Kaliber
Welche Arten von WBK gibt es:
Grüne WBK – für Sportschützen, Jäger, Erben
Gelbe WBK – ausschließlich für Sportschützen
Rote WBK – für Waffensammler und Waffensachverständige
Alle hier gemachten Ausführungen beziehen sich in der Hauptsache auf
Sportschützen